KassenSichV in Deutschland
REGISTRIERKASSENSICHERHEITSVERORDNUNG
Mit asello auf der sicheren Seite
KassenSichV
Die Kassensicherungsversordnung (KassenSichV) ist die Vorschrift zur Verhinderung der Manipulation von Aufzeichnungen an Registrierkassen in Deutschland. Sie schreibt vor, dass jedes elektronische Aufzeichnungssystem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden muss.
Mit der Verbindung der TSE mit dem aselloPOS Kassensystem werden die geltenden Vorschriften der KassenSichV sowie der GoBD erfüllt:
- Einzelaufzeichnungspflicht: Jeder Geschäftsvorfall ist zu erfassen
- TSE: Die digitalen Aufzeichnungen sind mit einer technischen Sicherheitseinrichtung manipulationssicher zu machen
- Belegerteilungspflicht: Jedem Kunden muss nach einem Geschäftsvorfall ein Beleg übermittelt werden
- Meldepflicht: Jede Kasse muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden
- Datensicherung: Alle digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für die Kassen-Nachschauen und Außenprüfungen verfügbar zu halten
TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG
Unsere TSE Lösungen
USB-TSE oder Drucker-TSE-Kit
Technische Sicherungseinrichtung (TSE-Modul) für jeweils einen Windows PC oder TM30 Drucker.
Lebensdauer: 20 Mio. Signaturen, Zertifikatslaufzeit: 5 Jahre
SERVER TSE
Signieren Sie bei erhöhtem Bedarf Belege gleichzeitig über mehrere Geräte im Netzwerk.
Mit 3 USB-TSE Anschlüssen (TSE nicht inklusive)
CLOUD TSE
Die Signatur über die Cloud dient als mobile Lösung.