KassenSichV in Deutschland

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REGISTRIER­KASSEN­SICHERHEITS­VERORDNUNG

Mit asello auf der sicheren Seite

KassenSichV

Die Kassensicherungsversordnung (KassenSichV) ist die Vorschrift zur Verhinderung der Manipulation von Aufzeichnungen an Registrierkassen in Deutschland. Sie schreibt vor, dass jedes elektronische Aufzeichnungssystem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden muss.

Mit der Verbindung der TSE mit dem aselloPOS Kassensystem werden die geltenden Vorschriften der KassenSichV sowie der GoBD erfüllt:

  • Einzelaufzeichnungspflicht: Jeder Geschäftsvorfall ist zu erfassen
  • TSE: Die digitalen Aufzeichnungen sind mit einer technischen Sicherheitseinrichtung manipulationssicher zu machen
  • Belegerteilungspflicht: Jedem Kunden muss nach einem Geschäftsvorfall ein Beleg übermittelt werden
  • Meldepflicht: Jede Kasse muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden
  • Datensicherung: Alle digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für die Kassen-Nachschauen und Außenprüfungen verfügbar zu halten
TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG

Unsere TSE Lösungen

USB-TSE oder Drucker-TSE-Kit

Technische Sicherungseinrichtung (TSE-Modul) für jeweils einen Windows PC oder TM30 Drucker.
Lebensdauer: 20 Mio. Signaturen, Zertifikatslaufzeit: 5 Jahre

SERVER TSE

Signieren Sie bei erhöhtem Bedarf Belege gleichzeitig über mehrere Geräte im Netzwerk.
Mit 3 USB-TSE Anschlüssen (TSE nicht inklusive)

CLOUD TSE

Die Signatur über die Cloud dient als mobile Lösung.

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