{"id":3815,"date":"2021-07-06T14:39:49","date_gmt":"2021-07-06T12:39:49","guid":{"rendered":"https:\/\/asello.eu\/?page_id=3815"},"modified":"2021-08-05T09:22:12","modified_gmt":"2021-08-05T07:22:12","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/asello.eu\/at\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div style=\"margin-top: 200px;\"><\/div>\n<h1 style=\"text-align: center;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<h5 style=\"text-align: center;\">Stand: 01.08.2021<\/h5>\n<h3>\u00a7 1 Einleitung<\/h3>\n<p><strong>1.1<\/strong> Diese AGB regeln die Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen der asello GmbH als Betreiber von Software\u00adl\u00f6sungen, Verk\u00e4ufer und Vermieter von Hardware und Kassenzubeh\u00f6r und Dienstleister von Individual\u00adprogrammierungen nachfolgend asello genannt, und dem Account-Ersteller, Auftraggeber, K\u00e4ufer oder Mieter, nachfolgend Vertragspartner genannt. Eine aktuelle Aufz\u00e4hlung der von asello angebotenen Softwarel\u00f6sungen findet sich auf https:\/\/asello.eu.<\/p>\n<p><strong>1.2<\/strong> Als Vertragspartner gilt jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, die einen Dienst-, Kauf-, Miet-, Werkvertrag mit asello abschlie\u00dfen oder sich f\u00fcr ein Angebot von asello registriert.<\/p>\n<p><strong>1.3<\/strong> Der Vertragspartner erkennt an, dass alle Leistungen durch asello ausschlie\u00dflich zu den nach\u00adstehenden oder gesondert in einem schriftlichen Einzelvertrag ausgehandelten Bedingungen aus\u00adgef\u00fchrt werden. Soweit in einem Einzelvertrag keine abweichenden Bedingungen ausgehandelt wurden gelten diese AGB.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Software<\/h3>\n<p><strong>2.1 <\/strong><strong>Zustandekommen der Vertr\u00e4ge <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.1.1<\/strong> Mit der Registrierung des Vertragspartners auf https:\/\/ asello.eu oder \u00fcber eine von asello zur Verf\u00fcgung ge\u00adstellten App, und Akzeptieren der Allgemeinen Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen (AGB) durch Dr\u00fccken des Accept-Buttons oder des Kauf-Buttons (Jetzt kostenpflichtig bestellen, Jetzt kaufen) kommt ein entgeltlicher oder unentgeltlicher Nutzungsvertrag zu Stande. Andere Vertragsarten kommen dadurch zu Stande, dass asello ein Angebot des Vertrags\u00adpartners schriftlich akzeptiert, den auf ein Angebot von asello folgenden Auftrag des Vertragspartners schriftlich best\u00e4tigt oder mit der Erf\u00fcllung beginnt.<\/p>\n<p><strong>2.2 <\/strong><strong>Nutzungsvertr\u00e4ge <\/strong><\/p>\n<p>2.2.1 asello beh\u00e4lt sich vor, die AGB f\u00fcr die Nutzung von Software-Dienstleistungen jederzeit und ohne Nennung von Gr\u00fcnden zu \u00e4ndern. Ge\u00e4nderte AGB werden dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht und gelten, sobald der Vertragspartner die neuen AGB mittels Accept-Button akzeptiert. Sollte der Vertragspartner die ge\u00e4nderten AGB nicht akzeptieren, ist asello berechtigt die weitere Nutzung einzuschr\u00e4nken und den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer 7-t\u00e4gigen Frist aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>2.3 <\/strong><strong>Vertragsgegenstand <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.3.1<\/strong> asello erbringt f\u00fcr seine Vertragspartner einen Software-Service. Gegenstand des Vertrages ist die \u00dcberlassung von Software von asello zur Nutzung und Speicherung von Daten des Vertragspartners (Data- Hosting). Optional erbringt asello kostenpflichtig ein Backup-Service und Datensicherungsleistungen f\u00fcr den Vertragspartner.<\/p>\n<p><strong>2.3.2<\/strong> Zusatzleistungen und -lieferungen, wie in der Folge beispielsweise angef\u00fchrt, werden aufgrund gesonderter Vereinbarungen erbracht und zu den jeweils g\u00fcltigen Listen\u00adpreisen von asello (auf https:\/\/asello.eu) in Rechnung gestellt &#8211; das Analysieren und Beseitigen von St\u00f6rungen, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Fehlern in der Bedienung oder Benutzung der Software oder sonstige von asello nicht zu vertretende Umst\u00e4nde entstanden sind; &#8211; die Unterst\u00fctzung bei der Einf\u00fchrung der Software sowie Schulung, soweit der Vertrag keine diesbez\u00fcglichen Bestimmungen enth\u00e4lt; &#8211; die Datenbereitstellung, -herausgabe &#8211; Konfiguration der Software &#8211; die Kosten f\u00fcr die Sperre und Entsperrung eines Accounts- Verkauf von Hardware und Installation der asello- Software auf den gekauften Ger\u00e4ten &#8211; Installation der Software und Einrichtung der f\u00fcr die Ben\u00fctzung erforderlichen Hardware<\/p>\n<p><strong>2.4 <\/strong><strong>Kostenloser Testversion <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.4.1<\/strong> Bietet asello eine Testphase einer Software kostenlos mit dem gesamten Funktionsumfang an, dient diese der Vertragspartei ausschlie\u00dflich zur Evaluierung der Software. Eine kommerzielle Nutzung im Gesch\u00e4fts\u00adablauf ist in der Testphase nicht gestattet und darf erst nach Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrages gestartet werden.<\/p>\n<p><strong>2.4.2<\/strong> Wird eine kommerzielle Nutzung der Software durch den Vertragspartner w\u00e4hrend der Testphase von asello festgestellt, beh\u00e4lt asello es sich vor, diese in Rechnung zu stellen. Grundlage f\u00fcr die Verrechnung ist die aktuelle Preisliste.<\/p>\n<p><strong>2.5 Registrierung und Nutzungsvertrag <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.5.1<\/strong> Nach der Registrierung erh\u00e4lt der Vertragspartner einen Account. Die Registrierungsdaten bestehen aus der vom Vertragspartner bekanntgegebenen E-Mail-Adresse und einem von diesem gew\u00e4hlten Passwort. Nach Bekannt\u00adgabe der Unternehmensdaten und Bet\u00e4tigung des Kauf- Buttons, geht der Vertragspartner ab diesem Zeitpunkt einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag entsprechend der jeweils aktuellen, auf https:\/\/asello.eu ver\u00f6ffentlichen Preisliste mit asello ein.<\/p>\n<p><strong>2.6 Lizenzierung <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.6.1<\/strong> Die Lizenz berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung der Software im Umfang der gew\u00e4hlten Lizenz\/ en. Eine Leistungsbeschreibung der Softwarelizenzen ist unter https:\/\/docs.asello.eu abrufbar. Jede Lizenz muss eine nat\u00fcrlichen Person zugeordnet sein, die das Kassen\u00adsystem verwendet.<\/p>\n<p><strong>2.7 Pflichten des Vertragspartners <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.7.1<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Zugriff unbefugter Dritter auf die Software durch geeignete Vor\u00adkehrungen zu verhindern; dazu geh\u00f6rt insbesondere die Geheimhaltung der Zugangsdaten (Email-Adresse und Passwort); diesbez\u00fcglich hat der Vertragspartner auch seine Mitarbeiter zu informieren und ihnen entsprechende Weisungen zu erteilen.<\/p>\n<p><strong>2.7.2<\/strong> Der Vertragspartner ist f\u00fcr die richtige Eingabe und Pflege seiner Daten, zur Nutzung der von asello bereit\u00adgestellten Software selbst verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>2.7.3<\/strong> Der Vertragspartner ist f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit seines Handelns im Hinblick auf die Einhaltung der Steuer\u00adgesetze selbst verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>2.7.4<\/strong> Der Vertragspartner hat sich \u00fcber die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten und Rahmenbedingungen, f\u00fcr die Verwendung einer Software von asello in seinem Unter\u00adnehmen, laufend zu informieren und diese selbstst\u00e4ndig durchzuf\u00fchren. Ist der Vertragspartner dazu nicht selbst in der Lage, wird er einen daf\u00fcr ausgebildeten Fachmann konsultieren.<\/p>\n<p><strong>2.7.5<\/strong> asello \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr das Speichern der vom Vertragspartner erstellten Daten nach Ver\u00adtragsende. Sei es durch K\u00fcndigung oder vorzeitige Ver\u00adtragsaufl\u00f6sung durch asello, wegen Nichtbezahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts.<\/p>\n<p><strong>2.7.6<\/strong> Der Vertragspartner darf die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte, nicht an Dritte \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><strong>2.7.7<\/strong> Die Registrierung eines Vertragspartners mit falschen pers\u00f6nlichen Daten oder fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven An\u00adgaben beh\u00e4lt sich asello vor, den Account zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p><strong>2.7.8<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich, asello f\u00fcr allf\u00e4llige Sch\u00e4den, einschlie\u00dflich Anspr\u00fcchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten.<\/p>\n<p><strong>2.7.9<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet monatlich oder j\u00e4hrlich (je nach gew\u00e4hlter Abrechnung) im Vorhinein jeweils zum ersten eines jeden Monats\/Jahres die verein\u00adbarten Nutzungsentgelte auf ein von asello bekannt ge\u00adgebenes Konto zu bezahlen.<\/p>\n<p><strong>2.8 Software\u00fcberlassung <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.8.1<\/strong> asello stellt dem Vertragspartner f\u00fcr die Ver\u00adtragsdauer die bestellte Software, in der jeweils aktuellen Version, zur Nutzung zur Verf\u00fcgung. Zu diesem Zweck speichert asello die Software auf einem Server, der f\u00fcr den Vertragspartner erreichbar ist.<\/p>\n<p><strong>2.8.2<\/strong> Software-Updates sind im Nutzungsentgelt ent\u00adhalten.<\/p>\n<p><strong>2.8.3<\/strong> Im Falle einer Weiterentwicklungen beh\u00e4lt sich asello vor den Funktionsumfang jener Teile der Software zu ver\u00e4ndern, die f\u00fcr den Vertragspartner nicht zwingend f\u00fcr den Betrieb erforderlich sind. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Web\u00adseite von asello unter https:\/\/docs.asello.eu. asello stellt dem Vertragspartner auf dessen ausdr\u00fccklichen Wunsch hin beta-Funktionen der Software unentgeltlich zur Ver\u00adf\u00fcgung. Die Nutzung solcher, als beta-Funktionen gekenn\u00adzeichneter Softwarebestandteile, kann von asello jederzeit eingeschr\u00e4nkt, untersagt oder nach Serienreifer von der Bezahlung eines Nutzungsentgelts abh\u00e4ngig gemacht werden. Beta-Funktionen werden als solche in der Soft\u00adware gekennzeichnet.<\/p>\n<p><strong>2.8.4<\/strong> Mit akzeptieren der AGBs durch den Vertrags\u00adpartner \u00e4u\u00dfert dieser seinen ausdr\u00fccklichen Wunsch gem. 2.8.3.<\/p>\n<p><strong>2.8.5<\/strong> asello \u00fcberwacht laufend die Funktionst\u00fcchtigkeit der Software und beseitigt nach Ma\u00dfgabe der technischen M\u00f6glichkeiten so rasch wie m\u00f6glich Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschr\u00e4nken oder unm\u00f6glich machen.<\/p>\n<p><strong>2.9 Entgelt, Preise, Preisanpassung <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.9.1<\/strong> Das Nutzungsentgelt ist ab dem auf den Vertrags\u00adabschluss folgenden Monat, zu bezahlen.<\/p>\n<p><strong>2.9.2<\/strong> Das laufende Nutzungsentgelt f\u00fcr die Software\u00ad\u00fcberlassung und das Data-Hosting wird entweder j\u00e4hrlich oder monatlich im Vorhinein verrechnet.<\/p>\n<p><strong>2.9.3<\/strong> Es wird ausdr\u00fccklich Wertbest\u00e4ndigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Ma\u00df zur Be\u00adrechnung der Wertbest\u00e4ndigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr diesen Vertrag dient die f\u00fcr den Monat Februar Jahr 2015 errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschlie\u00dflich 5% bleiben unber\u00fccksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem \u00dcberschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste au\u00dferhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl f\u00fcr die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch f\u00fcr die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Ver\u00e4nderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu be\u00adrechnen.<\/p>\n<p><strong>2.9.4<\/strong> asello beh\u00e4lt sich vor, die Nutzung der Software f\u00fcr den Vertragspartner einzuschr\u00e4nken oder unm\u00f6glich zu machen, wenn das Nutzungsentgelt trotz erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von 21 Tagen nicht oder nicht vollst\u00e4ndig beglichen wird. asello steht zus\u00e4tzlich das Recht zu, den Nutzungsvertrag, nach Ablauf der genannten Frist, einseitig fristlos zu beenden. Bei vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Nutzungsentgelts vor Zugang der Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung von asello erfolgt die Freischaltung der Softwarenutzung l\u00e4ngstens binnen 3 Tagen ab Zahlungseingang.<\/p>\n<p><strong>2.9.5<\/strong> Eine Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung hat dabei keinerlei Aus\u00adwirkung auf bestehende Forderung, welche weiterhin an asello zu leisten sind.<\/p>\n<p><strong>2.10 Laufzeit, ordentliche K\u00fcndigung <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.10.1<\/strong> Der Nutzungsvertrag f\u00fcr Nutzung einer Software von asello wird entweder &#8211; auf unbestimmte Zeit mit monat\u00adlicher K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit &#8211; oder f\u00fcr ein Abrechnungsjahr geschlossen.<\/p>\n<p><strong>2.10.2<\/strong> Das erste Abrechnungsjahr beginnt mit dem ersten des Folgemonats nach eingehen eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrag zwischen asello und dem Vertragspartner.<\/p>\n<p><strong>2.10.3<\/strong> Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Nutzungs\u00advertrag kann vom Vertragspartner oder asello mit einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich oder per E-Mail, ohne Angabe von Gr\u00fcnden, gek\u00fcndigt werden. Eine K\u00fcndigung gilt jeweils als zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Termin als eingebracht.<\/p>\n<p><strong>2.10.4<\/strong> Die K\u00fcndigung kann ausschlie\u00dflich \u00fcber die Software erfolgen. In dieser ist eigens ein Men\u00fcpunkt \u201eK\u00fcndigung\u201c enthalten.<\/p>\n<p><strong>2.10.5<\/strong> Der Jahresvertrag verl\u00e4ngert sich automatisch um ein Abrechnungsjahr, wenn kein Vertragspartner bis sp\u00e4testens drei Monate vor Ende der urspr\u00fcnglichen oder verl\u00e4ngerten Laufzeit erkl\u00e4rt, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen.<\/p>\n<p>2.10.6 Die in einem Abrechnungsjahr nicht rechtzeitige K\u00fcndigung des Jahresvertrages gilt als f\u00fcr das folgende Abrechnungsjahr eingebracht. Der Vertragspartner kann bis zum Ende des folgenden Abrechnungsjahres schriftlich, an office@asello.eu, von der K\u00fcndigung zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p><strong>2.11 ZUSATZVEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVER\u00adARBEITUNG \/ DATENSICHERHEIT <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.11.1<\/strong> Mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB schlie\u00dft der Vertragspartner mit asello eine Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO. Die von asello unterschriebene Zusatzvereinbarung zur Auftragsver\u00adarbeitung steht unter https:\/\/docs.asello.eu zum Download zur Verf\u00fcgung und muss vom Vertragspartner ausgedruckt und unterschrieben an asello an office@asello.eu gesendet werden.<\/p>\n<p><strong>2.11.2<\/strong> Die genaue Beschreibung wie die Datensicherheit bei asello gew\u00e4hrleistet wird ist in der Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO enthalten. Diese steht unter https:\/\/docs.asello.eu zum Download zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>2.12 Gew\u00e4hrleistung und Verf\u00fcgbarkeit <\/strong><\/p>\n<p><strong>2.12.1<\/strong> Aus technischen, von asello nicht beeinflussbaren Gr\u00fcnden, kann es zu Ausf\u00e4llen der Service-Plattform kommen. asello verpflichtet sich in diesem Fall alles in seinen M\u00f6glichkeiten stehende zu tun, die Verf\u00fcgbarkeit schnellstm\u00f6glich wiederherzustellen. Die Reaktionszeit von asello betr\u00e4gt 48 Stunden, in denen asello die ersten Ma\u00df\u00adnahmen zur M\u00e4ngelbeseitigung ergreifen muss. Gew\u00e4hr\u00adleistungsanspr\u00fcche sind in jedem Fall unverz\u00fcglich und schriftlich oder per E-Mail an support@asello.eu geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>2.12.2<\/strong> Die M\u00e4ngelbehebung, insbesondere funktions\u00adst\u00f6render Abweichungen von den g\u00fcltigen Spezifikationen, erfolgt nach Wahl von asello durch Verwendung einer neuen Software oder durch entsprechende \u00c4nderung des Programms.<\/p>\n<p><strong>2.12.3<\/strong> Voraussetzung jeder Fehlerbeseitigung ist, dass es sich um einen funktionsst\u00f6renden und reproduzierbaren Fehler handelt, dass der Vertragspartner die aktuelle Version von asello installiert hat, dass asello vom Vertrags\u00adpartner alle f\u00fcr die Fehlerbeseitigung notwendigen Unter\u00adlagen und Informationen erh\u00e4lt und dass asello w\u00e4hrend der eigenen Normalarbeitszeit der Zugang zu Hardware und Software des Vertragspartners erm\u00f6glicht wird.<\/p>\n<p><strong>2.12.4<\/strong> Wird im Rahmen der Fehlerdiagnose festgestellt, dass kein Gew\u00e4hrleistungsfall vorliegt oder die Ursache des Fehlers nicht in der gelieferten Software liegt, hat der Ver\u00adtragspartner alle hierdurch angefallenen Kosten zu tragen.<\/p>\n<p><strong>2.12.5<\/strong> asello \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Softwarefunktionen den Anforderungen des Vertrags\u00adpartners gen\u00fcgen, dass die Programme in der vom Lizenz\u00adnehmer getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>2.12.6<\/strong> asello ist berechtigt Wartungen (z.B. Fehler\u00addiagnose und -beseitigung, Pflege etc.), die nicht unter die M\u00e4ngelbehebung fallen, nach den jeweils g\u00fcltigen Listen\u00adpreisen zu verrechnen.<\/p>\n<p><strong>2.12.7<\/strong> asello kann, unter Einhaltung einer 2-w\u00f6chigen Ank\u00fcndigungsfrist, ein Wartungsfenster festlegen, in dem die Software aufgrund von Wartungsarbeiten nicht ver\u00adwendet werden kann.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Hardware<\/h3>\n<p><strong>3.1 <\/strong><strong>Asello verkauft und vermietet Hardware aus\u00adschlie\u00dflich auf Grundlage dieser AGB. <\/strong><\/p>\n<p><strong>3.2 <\/strong><strong>Zustandekommen der Vertr\u00e4ge <\/strong><\/p>\n<p><strong>3.2.1<\/strong> Vertr\u00e4ge \u00fcber den Kauf oder die Miete von Hardware kommen mit asello entweder \u00fcber den asello Shop (https:\/\/shop.asello.eu) oder durch Anfrage und An\u00adgebotslegung durch asello zustande.<\/p>\n<p><strong>3.2.2<\/strong> Angebote von asello sind freibleibend. Der Ver\u00adtrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftrags\u00adbest\u00e4tigung durch asello als geschlossen oder wenn asello beginnt den Vertrag zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p><strong>3.3 <\/strong><strong>Preis, Zahlung <\/strong><\/p>\n<p><strong>3.3.1<\/strong> Preis ist der jeweils zum Kauf- Mietzeitpunkt an\u00adgef\u00fchrte Preis oder der mit asello ausverhandelte Preis.<\/p>\n<p><strong>3.3.2<\/strong> Ohne abweichende Vereinbarung ist der Kauf und die Miete von Hardware bei asello ist nur per Vorauskasse m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>3.4 <\/strong><strong>Eigentumsrecht Kauf von Hardware <\/strong><\/p>\n<p><strong>3.4.1<\/strong> Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung (Hardware + Zinsen) im uneingeschr\u00e4nkten Eigentum von asello.<\/p>\n<p><strong>3.4.2<\/strong> Im Falle des Verzuges ist asello berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigen\u00adtumsvorbehalts kein R\u00fccktritt vom Vertrag liegt, au\u00dfer asello erkl\u00e4rt den R\u00fccktritt vom Vertrag ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<p><strong>3.5 <\/strong><strong>Zusendung und Gefahrtragung <\/strong><\/p>\n<p><strong>3.5.1<\/strong> Die Gefahrtragung geht mit \u00dcbergabe des Kauf\/ Mietgegenstandes an das Transportunternehmen auf den K\u00e4ufer\/ Mieter \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>3.5.2<\/strong> Die Verkaufs-\/ Mietpreise beinhalten nicht die Kosten f\u00fcr Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von asello auf Wunsch gegen ge\u00adsonderte Bezahlung erbracht.<\/p>\n<p><strong>3.6 <\/strong><strong>Vermietung von Hardware <\/strong><\/p>\n<p><strong>3.6.1<\/strong> asello vermietet Hardware ausschlie\u00dflich in Kombination oder zur Verwendung eines Software-Services von asello.<\/p>\n<p><strong>3.6.2<\/strong> asello beh\u00e4lt es sich vor, die \u00dcbergabe der zu ver\u00admieteten Hardware von einer Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig zu machen. Wird die Sicherheitsleistung nicht durch den Vertragspartner erbracht, hat asello ein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht.<\/p>\n<p><strong>3.6.3<\/strong> asello vermietet Hardware ausschlie\u00dflich f\u00fcr eine Mindestmietdauer von 3 aufeinanderfolgenden Tagen. Wird die Mindestmietdauer nicht erreicht erfolgt die Angebotslegung und Verrechnung auf Grundlage der Mindestmietdauer.<\/p>\n<p><strong>3.6.4<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich die gesamte gemietete Hardware, am ersten Tag nach Mietende an asello zur\u00fcckzusenden, oder, wenn vereinbart, asello die reibungslose Abholung zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><strong>3.6.5<\/strong> asello beh\u00e4lt es vor, im Nachhinein, die zus\u00e4tz\u00adlichen Tage in Rechnung zu stellen, bis der Vertragspartner seine Verpflichtungen gem. 3.6.4 erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p><strong>3.6.6<\/strong> Zusatzleistungen und -lieferungen, wie in der Folge beispielsweise angef\u00fchrt, werden aufgrund gesonderter Vereinbarungen erbracht und zu den jeweils g\u00fcltigen Listen\u00adpreisen von asello (auf https:\/asello.eu) in Rechnung gestellt &#8211; das Analysieren und Beseitigen von St\u00f6rungen, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Fehlern in der Bedienung oder Benutzung der Hardware oder sonstige von asello nicht zu vertretende Umst\u00e4nde entstanden sind; &#8211; die Unterst\u00fctzung bei der Einf\u00fchrung der Hardware sowie Schulung, soweit der Vertrag keine diesbez\u00fcglichen Bestimmungen enth\u00e4lt; &#8211; Konfiguration der Hardware &#8211; Einrichtung der f\u00fcr die Be\u00adn\u00fctzung erforderlichen Hardware &#8211; Vor Ort Inbetriebnahme durch einen Mitarbeiter von asello<\/p>\n<p><strong>3.6.7<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich die ge\u00admietete Hardware ordnungsgem\u00e4\u00df und nur durch von ihm geschulte Personen zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>3.6.8<\/strong> asello beh\u00e4lt es sich vor, Wertminderungen der Hardware, die \u00fcber die gew\u00f6hnliche Abnutzung w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit hinaus gehen, im Nachhinein dem Ver\u00adtragspartner in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p><strong>3.6.9<\/strong> Der Vertragspartner darf eine von asello vermietete Hardware nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergeben und unter der Voraussetzung das der Dritte die Bedingungen unter denen asello Hardware ver\u00admietet akzeptiert.<\/p>\n<p><strong>3.6.10<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, asello \u00fcber Gefahren f\u00fcr die vermietete Hardware unverz\u00fcglich zu informieren, insbesondere bei Gefahr durch Eingriffe Dritter, physische Ereignisse oder beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen.<\/p>\n<p><strong>3.7 <\/strong><strong>Gew\u00e4hrleistung <\/strong><\/p>\n<p><strong>3.7.1<\/strong> Abgesehen von jenen F\u00e4llen, in denen von Gesetzes wegen, das Recht auf Wandlung zusteht, beh\u00e4lt asello sich uns vor, den Gew\u00e4hrleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p><strong>3.7.2<\/strong> Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind in jedem Fall un\u00adverz\u00fcglich und schriftlich oder per E-Mail an support@ asello.eu geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>3.7.3<\/strong> Die Ware ist nach der Lieferung unverz\u00fcglich zu untersuchen und dabei aus der Verpackung zu nehmen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind ebenso unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, asello bekannt zu geben.<\/p>\n<p><strong>3.7.4<\/strong> Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war.<\/p>\n<p><strong>3.7.5<\/strong> Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als ge\u00adnehmigt. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcchen sowie das Recht auf Irrtums\u00adanfechtung aufgrund von M\u00e4ngeln, sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>3.7.6<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr Hardware betr\u00e4gt 2 Jahre ab Lieferung. Beim Verkauf von Vorf\u00fchrger\u00e4ten be\u00adtr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung. Beim Verkauf gebrauchter Hardware durch asello ist die Ge\u00adw\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Individualprogrammierungen<\/h3>\n<p><strong>4.1 asello bietet als Dienstleistung die Durchf\u00fchrung von Individualprogrammierungen an. <\/strong><\/p>\n<p><strong>4.2 Zustandekommen der Vertr\u00e4ge, Umsetzung <\/strong><\/p>\n<p><strong>4.2.1<\/strong> Vertr\u00e4ge \u00fcber Individualprogrammierungen von asello kommen ausschlie\u00dflich schriftlich zustande.<\/p>\n<p><strong>4.2.2<\/strong> Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individual\u00adprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die asello gegen Kostenberechnung aufgrund der zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen aus\u00adarbeitet bzw. der Vertragspartner zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungsvermerk an office@asello.eu zu senden. Sp\u00e4ter auftretende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>4.2.3<\/strong> Die Umsetzung von Individualprogrammierungen erfolgt innerhalb einer von asello bekanntgegeben Frist (in Wochen).<\/p>\n<p><strong>4.3 R\u00fccktritt vom Vertrag <\/strong><\/p>\n<p><strong>4.3.1<\/strong> Mit Beginn der Umsetzung der Individual\u00adprogrammierung durch asello kann der Auftraggeber nicht mehr vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p><strong>4.4 Pflichten des Vertragspartners <\/strong><\/p>\n<p><strong>4.4.1<\/strong> Ist die Erbringung einer Individualprogrammierleistung von asello von der Mit\u00adwirkung des Auftraggebers abh\u00e4ngig, beginnt asello erst mit der Umsetzung, wenn der Vertragspartner seinen Pflichten und Obliegenheiten vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat. Ein daraus resultierender Verzug stellt ein Verschulden des Vertragspartners dar und f\u00fchrt dazu das asello die Frist f\u00fcr die Umsetzung nicht einhalten muss.<\/p>\n<p><strong>4.4.2<\/strong> Nach Abschluss der Umsetzung der Individual\u00adprogrammierung erfolgt die Abnahme durch den Vertrags\u00adpartner. Der Vertragspartner muss die Programmierung binnen 2 Wochen pr\u00fcfen und testen. M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb der 2 Wochen, schriftlich an office@asello.eu ge\u00admeldet werden.<\/p>\n<p><strong>4.4.3<\/strong> Nach Ablauf der R\u00fcgefrist besteht keine M\u00f6glich\u00adkeit mehr M\u00e4ngel geltend zu machen und die Individual\u00adprogrammierung durch den Vertragspartner als akzeptiert und abgenommen. \u00c4nderungen k\u00f6nnen nur im Rahmen eines neuen Auftrags vorgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>4.5 Liefertermin <\/strong><\/p>\n<p><strong>4.5.1<\/strong> asello ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<\/p>\n<p><strong>4.5.2<\/strong> Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine m\u00fcssen von asello nur dann eingehalten werden, wenn der Vertrags\u00adpartner zu den von asello angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, ins\u00adbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 4.2.2. zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungs\u00adverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt.<\/p>\n<p><strong>4.5.3<\/strong> Lieferverz\u00f6gerungen die auf eine Obliegenheits\u00adverletzung des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, hat asello nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug von asello f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>4.6 Preis, Zahlung <\/strong><\/p>\n<p><strong>4.6.1<\/strong> Der Preis f\u00fcr eine Individualprogrammierung wird individuelle je nach Umfang durch asello mit Angebots\u00adlegung festgelegt.<\/p>\n<p><strong>4.6.2<\/strong> Bei Angebotslegung erfolgt eine genaue Auf\u00adschl\u00fcsselung, wie der Preis sich zusammensetzt. Sollte asello w\u00e4hrend der Umsetzung der Individualprogrammierung feststellen, dass die im Angebot veranschlagten Programmierstunden nicht ausreichen, informiert asello sofort den Auftraggeber \u00fcber die zus\u00e4tzlichen Kosten, die f\u00fcr die Beendigung der Umsetzung anfallen w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>4.6.3<\/strong> Zahlungsbedingungen f\u00fcr Individual\u00adprogrammierungen ist eine 50% Anzahlung bei Auftrags\u00aderteilung und eine 50% Restzahlung bei Abschluss.<\/p>\n<p><strong>4.6.4<\/strong> Kostenerh\u00f6hungen die auf eine Obliegenheits\u00adverletzung des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, hat asello nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Vertragspartner.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Sonstige Dienstleistungen<\/h3>\n<p><strong>5.1 asello bietet im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit ver\u00adschiedene Dienstleistungen wie Workshops, In\u00adbetriebnahmen und Support an. Von Unterpunkt 5 sind Dienstleistungen in Form einer Individual\u00adprogrammierung gem. Unterpunkt 4 ausdr\u00fccklich ausgenommen. <\/strong><\/p>\n<p><strong>5.2 Zustandekommen der Vertr\u00e4ge <\/strong><\/p>\n<p><strong>5.2.1<\/strong> Vertr\u00e4ge \u00fcber die Erbringung einer Dienstleistung von asello kommen schriftlich oder telefonisch zustande. Eine telefonische Vereinbarung bedarf jedenfalls einer schriftliche Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p><strong>5.2.2<\/strong> Angebote von asello sind freibleibend. Der Ver\u00adtrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftrags\u00adbest\u00e4tigung durch asello als geschlossen oder wenn asello beginnt den Vertrag zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p><strong>5.3 Preis, Zahlung <\/strong><\/p>\n<p><strong>5.3.1<\/strong> Die Preise, f\u00fcr die von asello Angebotenen Dienst\u00adleistungen k\u00f6nnen der aktuellen Preisliste auf https:\/\/ asello.eu entnommen werden.<\/p>\n<p><strong>5.3.2<\/strong> Zahlungsbedingungen f\u00fcr Dienstleistungen durch asello ist prompt bei Rechnungslegung.<\/p>\n<p><strong>5.4 Pflichten des Auftraggebers <\/strong><\/p>\n<p><strong>5.4.1<\/strong> asello ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung m\u00f6glichst genau einzuhalten. Sollte die Erf\u00fcllung aus unabwendbaren Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich, verpflichtet sich asello dazu diese innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Es wird dazu ein neuer Termin mit dem Ver\u00adtragspartner vereinbart.<\/p>\n<p><strong>5.4.2<\/strong> asello verpflichtet sich dem Vertragspartner im Rahmen von Workshops dem Vertragspartner Schulungs\u00adunterlagen und bei Inbetriebnahme ein Inbetriebnahme\u00adprotokoll, in digitaler Form, zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p><strong>5.5 R\u00fccktritt vom Vertrag <\/strong><\/p>\n<p><strong>5.5.1<\/strong> Ist die Erbringung der Leistung durch asello aus Gr\u00fcnden, die dem Vertragspartner zuzurechnen sind, nicht m\u00f6glich, so muss dieser auf Verlangen von asello die dadurch entstandenen Kosten tragen.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Allgemeine Bestimmungen<\/h3>\n<p><strong>6.1 Haftung von asello <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.1.1<\/strong> asello haftet nur f\u00fcr eine vors\u00e4tzliche oder grob fahr\u00adl\u00e4ssige Verletzung der \u00fcbernommenen Verpflichtungen. asello ist nicht verantwortlich, wenn Leistungen aufgrund von Umst\u00e4nden, die nicht in seiner Sph\u00e4re liegen, nicht erbringen kann.<\/p>\n<p><strong>6.1.2<\/strong> F\u00fcr telefonische Ausk\u00fcnfte oder m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferungen bzw. Erkl\u00e4rungen seiner Mitarbeiter haftet asello nicht, soweit diese in der Folge nicht schriftlich be\u00adst\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p><strong>6.1.3<\/strong> Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit sowie der Ersatz von Folgesch\u00e4den, reinen Verm\u00f6genssch\u00e4den, in\u00addirekten Sch\u00e4den, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten f\u00fcr Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Erspar\u00adnisse, von Zinsverlusten, steuerlichen Folgen und Finanz\u00adstrafen und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen asello ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>6.1.4<\/strong> Bei Nichteinhaltung allf\u00e4lliger Bedingungen f\u00fcr Installation, Implementierung und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder von beh\u00f6rdlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz aus\u00adgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>6.1.5<\/strong> Jede Haftung von asello ist auf die f\u00fcr den konkreten Schadensfall zur Verf\u00fcgung stehende Versicherungssumme beschr\u00e4nkt, besteht aber mindestens in der H\u00f6he \u20ac 50.000 (Euro f\u00fcnfzigtausend).<\/p>\n<p><strong>6.1.6<\/strong> Die in Punkt 6.1.5 angef\u00fchrte Versicherungssumme gilt pro Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Gesch\u00e4digter und\/oder Ver\u00adtragspartner ist der jeweilige H\u00f6chstbetrag f\u00fcr jeden einzelnen Gesch\u00e4digten nach dem Verh\u00e4ltnis der betrag\u00adlichen H\u00f6he der Anspr\u00fcche zu k\u00fcrzen.<\/p>\n<p><strong>6.1.7<\/strong> asello haftet nur gegen\u00fcber dem Vertragspartner, nicht jedoch gegen\u00fcber einem Dritten. Der Vertrags\u00adpartner ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Vertragspartners mit den Leistungen von asello in Kontakt kommen, auf diesen Umstand ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Der Vertragspartner verpflichtet sich in diesem Zusammen\u00adhang, asello vollkommen schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p><strong>6.1.8<\/strong> asello ist zur sofortigen Sperre des Kontos be\u00adrechtigt, wenn der begr\u00fcndete Verdacht besteht, dass ein Software von asello rechtsmissbr\u00e4uchlich verwendet wird oder Rechte Dritter verletzt werden. asello hat den Ver\u00adtragspartner von der Sperre und deren Grund unverz\u00fcglich zu informieren. Die Sperre ist von asello unverz\u00fcglich auf\u00adzuheben, sobald der Verdacht ausger\u00e4umt ist.<\/p>\n<p><strong>6.1.9<\/strong> Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf unterbrechungsfreie Leistungsbereitstellung oder Mindest\u00adverf\u00fcgbarkeit f\u00fcr Software-Services von asello. asello ist es insbesondere zur Absicherung der Systeme sowie der Sicherstellung der Verf\u00fcgbarkeit gestattet, das Angebot jederzeit auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen. Im Falle unerwarteter Unterbrechungen, die im Einflussbereich von asello liegen, werden alle angemessenen Ma\u00dfnahmen er\u00adgriffen, um die St\u00f6rung zu beseitigen.<\/p>\n<p><strong>6.2 Preis, Zahlung, Verzug <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.2.1<\/strong> Der Vertragspartner akzeptiert die \u00dcbermittlung von Rechnungen per E-Mail oder Post, nach Wahl von asello. Die Rechnungslegung per E-Mail erfolgt an die Administratoren-E-Mail-Adresse in einem asello Software- Service, an eine vom Vertragspartner bekannt gegebene oder f\u00fcr die Bestellung verwendete E-Mail-Adresse.<\/p>\n<p><strong>6.2.2<\/strong> Preis und Zahlungsbedingungen sind in den Unter\u00adpunkten 2, 3, 4 f\u00fcr die jeweilige Leistung speziell, neben den genannten Allgemeinen Bestimmungen, geregelt.<\/p>\n<p><strong>6.2.3<\/strong> S\u00e4mtliche vereinbarten Preise und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Werden im Zusammenhang mit der \u00dcberlassung des Vertragsgegenstandes Geb\u00fchren, Steuern oder sonstige Abgaben f\u00e4llig, tr\u00e4gt diese der Vertrags\u00adpartner.<\/p>\n<p><strong>6.2.4<\/strong> Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner gegen Anspr\u00fcche von asello mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>6.2.5<\/strong> Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind ist asello berechtigt, Verzugszinsen in der H\u00f6he von 9,2 % \u00fcber dem Basiszinssatz j\u00e4hrlich zu verrechnen; hierdurch werden Anspr\u00fcche auf Ersatz nach\u00adgewiesener h\u00f6herer Zinsen nicht beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p><strong>6.2.6<\/strong> Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck zu halten.<\/p>\n<p><strong>6.3 Au\u00dferordentliche K\u00fcndigung <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.3.1<\/strong> Das Recht der au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung welches asello als auch dem Vertragspartner zusteht, bleibt durch diese Bestimmungen unber\u00fchrt. Die au\u00dfer\u00adordentliche K\u00fcndigung setzt ein vertragswidriges Ver\u00adhalten des anderen Vertragsteiles und die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, es sei denn dem k\u00fcndigenden Vertragsteil ist die Einhaltung einer solchen Frist nicht zumutbar.<\/p>\n<p><strong>6.3.2<\/strong> Auf die Setzung einer angemessenen Nachfrist kann verzichtet werden, wenn diese aus triftigen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gr\u00fcnden, unzumut\u00adbar ist.<\/p>\n<p><strong>6.3.3<\/strong> Ein au\u00dferordentlicher K\u00fcndigungsgrund aus triftigen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gr\u00fcnden liegt jedenfalls vor, wenn der Vertragspartner ein Verhalten gesetzt oder angedroht hat, welches der Reputation von asello schaden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>6.3.4<\/strong> Die K\u00fcndigung hat dabei keinerlei Auswirkung auf bestehende Forderung, welche weiterhin zu leisten sind.<\/p>\n<p><strong>6.4 SCHRIFTFORMERFORDERNIS <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.4.1<\/strong> Nebenabreden und \u00c4nderungen dieser Be\u00addingungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform, dies gilt auch f\u00fcr das Abgehen von dieser Vereinbarung. E-Mail gen\u00fcgt.<\/p>\n<p><strong>6.4.2<\/strong> S\u00e4mtliche Mitteilungen sind schriftlich an die Adresse von asello oder per E-Mail an office@asello.eu zu richten.<\/p>\n<p><strong>6.4.3<\/strong> Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adress\u00e4nderungen unverz\u00fcglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.<\/p>\n<p><strong>6.5 VERJ\u00c4HRUNG\/PR\u00c4KLUSION <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.5.1<\/strong> Sofern gesetzlich keine k\u00fcrzere Verj\u00e4hrungs- oder Pr\u00e4klusivfrist gilt, verfallen s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen asello, wenn sie vom Vertragspartner nicht binnen sechs Monaten, in dem der Vertragspartner vom Schaden und der Person des Sch\u00e4digers oder vom sonst anspruchs\u00adbegr\u00fcndenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, sp\u00e4testens aber nach Ablauf von drei Jahren nach einem anspruchsbegr\u00fcndenden Ver\u00adhalten.<\/p>\n<p><strong>6.6 SALVATORISCHE KLAUSEL <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.6.1<\/strong> Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirk\u00adsamen Bestimmung soll eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bedingung entsprechende, wirksame Bestimmung treten.<\/p>\n<p><strong>6.7 RECHTSWAHL, ERF\u00dcLLUNGSORT, GERICHTS\u00adSTAND <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.7.1<\/strong> Es gilt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht. Wenn ein Kaufvertrag \u00fcber Waren Vertragsgegenstand sein sollte gilt das UN-Kaufrecht nicht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>6.7.2<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen des Vertragspartners und asello ist der Sitz von asello.<\/p>\n<p><strong>6.7.3<\/strong> Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem gegenst\u00e4ndlichen Vertrag \u2013 einschlie\u00dflich solcher \u00fcber sein Bestehen oder Nichtbestehen \u2013 ist das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Graz.<\/p>\n<p><strong>6.7.4<\/strong> Die Europ\u00e4ische Kommission stellt eine Plattform f\u00fcr die au\u00dfergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http:\/\/ec.europa.eu\/odr.<\/p>\n<p><strong>6.8 Informationen zum Widerrufsrecht <\/strong><\/p>\n<p><strong>6.8.1<\/strong> Das Angebot von asello richtet sich ausschlie\u00df\u00adlich an Gewerbetreibende, nicht an Verbraucher. Rechts\u00adgesch\u00e4fte mit Verbrauchern unterliegen nicht diesen AGBs.<\/p>\n<p><strong>6.8.2<\/strong> Vertr\u00e4ge zwischen asello und dem Vertrags\u00adpartner unterliegen ausschlie\u00dflich diesen AGBs. Davon abweichende AGBs, Ein- oder Verkaufsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit als sie diesen AGB nicht widersprechen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand: 01.08.2021 \u00a7 1 Einleitung 1.1 Diese AGB regeln die Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen der asello GmbH als Betreiber von [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3815","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3815","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3815"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3815\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4387,"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3815\/revisions\/4387"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asello.eu\/at\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3815"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}